Blockquote: Die Antwort, die auf deiner Website fehlt

Arne Kellmann · · ca. 7 Min. Lesezeit

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Ein Webdesigner bietet ein „Website-Komplettpaket“ an. Du möchtest ein Angebot anfragen, aber eine Information fehlt: Wer schreibt die Texte?

Das Beispiel ist erfunden, die Frage konkret. Musst du jeden Absatz selbst liefern, braucht das Projekt Zeit, die du vielleicht nicht eingeplant hast. Ist das Schreiben enthalten, vergleichst du eine andere Leistung. „Komplett“ lässt beides offen.

Blockquote, mein Werkzeug für Website-Prüfungen, untersucht eine öffentliche Seite auf Aufbau, maschinenlesbare Informationen und Zitierbarkeit: Sind Aussagen klar, belegt und auch außerhalb der Seite verständlich? Eine nützliche Prüfung hilft, eine fehlende Tatsache von einer fehlenden Kennzeichnung zu unterscheiden. Zusätzliche Kennzeichnungen erklären noch kein unverständliches Angebot.

Der Scan beginnt mit der URL einer öffentlichen Seite.
Der Scan beginnt mit der URL einer öffentlichen Seite. Der Bericht bewertet sie nach einem Prüfkatalog; er misst keine tatsächlichen KI-Zitate. Produktseite. Screenshot der englischen Oberfläche vom 22.09.2026.

Der fehlende Satz

Die Leistungsseite unseres fiktiven Webdesigners verspricht:

Wir schaffen außergewöhnliche digitale Erlebnisse. Unser Komplettpaket kümmert sich um alles, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.

Der ungeklärte Umfang betrifft mehr als die Texte. Wer liefert Fotos? Wer wartet die Website nach dem Start? Mit diesem Absatz kann der potenzielle Kunde weder seine Arbeit planen noch ein Angebot vergleichen.

Eine nützlichere Variante, ebenfalls frei erfunden:

Das Website-Paket umfasst Gestaltung, Entwicklung und die Übernahme deiner vorhandenen Texte und Fotos. Die Inhalte lieferst du. Laufende Wartung bieten wir separat an.

Die zweite Fassung verspricht weniger und verrät mehr. Wer einen Texter braucht, kann vor der Beauftragung danach fragen. Ein Assistent, der Angebote vergleicht, kann den Umfang beschreiben, ohne raten zu müssen, was „alles“ bedeutet.

Zugänglich, verständlich und als Quelle brauchbar sind verschiedene Dinge

Eine öffentliche Seite kann an unterschiedlichen Stellen scheitern. Alles als „KI-Sichtbarkeit“ zu bezeichnen erschwert die Entscheidung, was zu ändern ist.

Zuerst kommt der Zugang. Kann das System den Inhalt abrufen? Ein Besucher sieht die Leistungsbeschreibung vielleicht nach der Anmeldung. Ein öffentlicher Crawler erhält nur die Anmeldeseite. Googles technische Voraussetzungen unterscheiden Zugang, funktionierende Antwort und indexierbaren Inhalt. Das sind Eintrittsbedingungen für die Suche, kein Beleg für eine bestimmte Platzierung.

Danach kommt die Bedeutung. Ein Crawler kann jedes Wort von „unser Komplettpaket kümmert sich um alles“ abrufen und trotzdem keine Antwort auf die Textfrage haben. Das ist ein redaktionelles Problem. Eine Einstellung oder maschinenlesbare Kennzeichnung ergänzt die fehlenden Konditionen nicht.

Die Eignung als Quelle ist ein weiteres Urteil. „Die Texte liefert der Kunde“ kann eine Frage zum Paket dieses Designers beantworten. Es belegt nicht die allgemeine Aussage „Alle Webdesigner erwarten fertige Kundentexte“. Die Aussage hat einen Geltungsbereich. Ein brauchbares Zitat muss ihn respektieren.

Daraus ergibt sich eine Reihenfolge: den Inhalt zugänglich machen, die Antwort aussprechen und prüfen, was sie tatsächlich belegt. Ein klarer Satz hinter einer Anmeldung und ein öffentlicher Absatz ohne brauchbare Information brauchen unterschiedliche Korrekturen.

Hinter die große Zahl schauen

Blockquote gibt eine Bewertung von 0 bis 100 aus. Darunter liegen drei Kategorien: Schema, Struktur und Zitierbarkeit. Gemeint sind die Angaben über die Seite, die Software auslesen kann, die Gliederung der Seite und die Eignung des Textes zum Zitieren.

Die öffentliche Methodik beschreibt Prüfungen und Gewichtung. Der Prüfkatalog nennt die einzelnen Kriterien. Manche untersuchen konkrete Merkmale, etwa ob ein Autor genannt wird. Andere lassen ein Sprachmodell den Text beurteilen. Der Bericht kennzeichnet diese Urteile; Kriterien, die auf die jeweilige Seite nicht zutreffen, werden aus der Bewertung genommen.

Diese Einzelheiten sind hilfreicher als die Gesamtzahl allein. Ein fehlender Autor und ein unklarer Satz sind unterschiedliche Probleme. Beim einen muss erkennbar werden, wer den Text geschrieben hat. Beim anderen muss jemand entscheiden, was eigentlich gesagt werden soll.

Auf dieser Leistungsseite ist der ungeklärte Umfang dringender als eine weitere Zwischenüberschrift. Der Bericht kann Schwächen in der Erklärung aufzeigen. Die tatsächlichen Konditionen muss der Designer selbst ergänzen. Ein Scan entscheidet nicht, ob das Schreiben der Texte zum Paket gehört.

Der öffentliche Prüfkatalog erklärt die Bewertung und den Umgang mit nicht anwendbaren Prüfungen.
Der öffentliche Prüfkatalog erklärt die Bewertung und den Umgang mit nicht anwendbaren Prüfungen. Produktseite. Screenshot der englischen Oberfläche vom 22.09.2026.

Den Beispielabsatz mit den Prüfkriterien überarbeiten

Der folgende Durchgang ist eine redaktionelle Prüfung anhand der veröffentlichten Kriterien von Blockquote, kein Scan-Ergebnis. Designer und Paket sind erfunden. Ich vergebe weder eine Vorher-nachher-Punktzahl noch behaupte ich, eine Prüfung sei bestanden.

Beginnen wir mit der direkten Antwort am Seitenanfang. Die erste Fassung lobt die Leistung, verschweigt aber ihren Umfang. Der Absatz mit den enthaltenen Leistungen gehört in die Nähe der Paketüberschrift, wo jemand beim Angebotsvergleich danach sucht. Das verändert sowohl den Inhalt als auch seine Platzierung.

Als Nächstes folgen eindeutige Bezüge und Zitierbarkeit. „Das ist hier ebenfalls enthalten“ kann neben einer Grafik funktionieren. Ohne diese Grafik fehlen beide Bezüge. „Das Website-Paket umfasst die Übernahme deiner vorhandenen Texte und Fotos“ benennt Angebot und Arbeit. Der längere Satz bringt seinen Zusammenhang mit.

Nun zur Faktendichte. Die überarbeitete Fassung ergänzt drei entscheidungsrelevante Angaben: was enthalten ist, wer Inhalte liefert und wie Wartung behandelt wird. Diese Angaben müssen aus dem tatsächlichen Angebot des Designers kommen. Eine erfundene Lieferfrist würde den Text genauer und zugleich unzuverlässiger machen.

Schließlich müssen wir die sichtbare Erklärung von den strukturierten Daten unterscheiden, also den Angaben über die Seite, die Software auslesen kann. Beschreiben diese ein Angebot inklusive Texterstellung, während die sichtbaren Konditionen Kundentexte verlangen, widersprechen sich beide Fassungen. Googles Richtlinien für strukturierte Daten verlangen eine zutreffende Darstellung der Seite und schließen irreführende oder nicht sichtbare Angaben aus. Ein gültiges Format macht eine falsche Information nicht richtig.

Am Ende stehen zwei getrennte Feststellungen. Beim Lesen können wir prüfen, dass der Leistungsumfang verständlicher geworden ist. Ob die Seite jede automatisierte Schwelle erfüllt, muss ein tatsächlicher Scan zeigen. Diese Trennung verhindert, dass aus einer redaktionellen Übung ein erfundener Erfolgsnachweis wird.

Die Versuchung, für die Punktzahl zu schreiben

Sobald ein Werkzeug Texte mit einer Zahl bewertet, liegt es nahe, für diese Zahl zu schreiben. Eine Überschrift ergänzen. Eine Liste einbauen. Den Produktnamen wiederholen. Weitermachen, bis im Bericht alles grün ist.

Eine Seite kann dabei schlechter werden. Nehmen wir eine kurze Kündigungsregel: Wenn klar darin steht, wann Kunden kündigen können und was mit ihrer Zahlung passiert, macht eine lange Unternehmensgeschichte die Antwort womöglich schwerer auffindbar. Ebenso können drei unpassende Quellenlinks einen Zählwert verbessern, ohne eine einzige Behauptung zu stützen. Die Form eines Belegs sagt noch nichts über seine Relevanz.

Hinzu kommt ein zweites Problem: Eine sorgfältig aufgebaute Seite kann eine falsche Aussage enthalten. Autorenname, ordentliche Überschriften und gültige Metadaten beweisen nicht, dass der Autor recht hat. Blockquote prüft eine Seite. Es empfiehlt damit weder das Unternehmen noch überprüft es unabhängig jede Aussage auf Wahrheit. Prüfe die eigentliche Behauptung an ihrer Quelle; der Bericht hilft zu untersuchen, wie sie auf der Seite dargestellt wird.

Die Punktzahl beschreibt das Abschneiden nach dem Prüfschema von Blockquote. Sie belegt weder ein Zitat in ChatGPT noch mehr Suchmaschinenbesucher. Dort liegt die Grenze dieser Prüfung.

Googles Hinweise zu KI-Funktionen in der Suche helfen bei der Einordnung: Die bekannten Grundlagen gelten weiter; für AI Overviews und den KI-Modus gibt es keine zusätzlichen technischen Voraussetzungen. Auffindbare Seiten, zugänglicher Text und korrekte strukturierte Daten bleiben sinnvoll. Eine Prüfung kann diese Dinge untersuchen. Welche Quelle ein Suchsystem verwendet, entscheidet sie nicht.

Dort anfangen, wo ein Kunde entscheiden muss

Wähle für den ersten Scan die Seite, die ein kostenpflichtiges Angebot erklärt. Daneben gehört die eigentliche Kundenfrage. Beim Designer liefert „Wer schreibt die Texte?“ einen Grund, den Leistungsumfang genauer zu beschreiben, selbst wenn eine andere Änderung mehr Punkte brächte.

Lies nach der Änderung auch die Absätze davor und danach. Passt der Text noch zusammen? Wird durch den genauer beschriebenen Leistungsumfang weiter unten ein Widerspruch sichtbar? Ein erneuter Scan prüft die Änderungen nach demselben Schema. Das zweite Lesen kann Probleme aufdecken, die eine Zahl nicht abbildet.

Das lohnt sich auch, bevor du dafür bezahlst, Besucher auf die Seite zu bringen. Mein NowYourLink-Artikel behandelt den Kauf einer einzelnen Werbeplatzierung. Die Zielseite muss das Angebot anschließend erklären können.

Du kannst eine öffentliche Seite mit Blockquote prüfen und dir die einzelnen Befunde ansehen. Für unseren Designer besteht das nützliche Ergebnis in einem schlichten Satz: „Die Inhalte lieferst du.“ Der Kunde weiß jetzt, was vorzubereiten ist. Auf dieser Grundlage lässt sich das Angebot besprechen.

Produktangaben am 22. September 2026 anhand der verlinkten Methodik und des Prüfkatalogs geprüft. Ich entwickle Blockquote.